BÜROPROFI Krennmair Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen für das Verkaufs-und Liefergebiet innerhalb Österreichs (Ausnahme – einige Produktgruppen wie z.B. WAGNER Bürostühle werden auch in den erweiterten EU Raum geliefert sh. www.krennmair.at und entsprechendem Artikel); entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Gültigkeit der Verkaufsbedingen ausschließlich im Bereich BtoB Geschäftskunden!

II. Vertragsabschluß

IIa.)Vertragsabschluß via ONLINESHOP: Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt grundsätzlich mit Lieferung der Waren zustande. Eine Ausnahme hiervon bildet die Zahlweise Vorkasse. Bei der Zahlweise Vorkasse kommt der Kaufvertrag mit der Bestätigungs-eMail zustande. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.                                                                                                   
IIb.) Vertragsabschluß nach mündlicher oder schriftlicher Bestellung: Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer  Auftragsbestätigung. Das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Bei nicht gelisteten NEUKUNDEN setzen wir Vorauskassa voraus – der Versand der Ware erfolgt erst ab Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages auf unserem Firmenkonto. Auftragsannahme generell vorbehaltlich!             
IIc) Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.                                                                                                          
IId) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

III. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, im Geschäftsbereich    BÜROPROFI (Business to Business) exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Dies trifft auch auf die im ONLINESHOP dargestellten Artikel und Dienstleistungen zu. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
Mengentolreanz bei Sonderanfertigungen -
Fertigungsbedingte Über- oder Unterlieferung bei Sonderanfertigungen oder Produktveredelungen (Werbeindruck, Gravur oder sonst.Veredelungen) im branchenüblichen Umfang von 10% gelten als vereinbart.

III. a) Sammelrechnungen Monats Lieferscheine

Bei Monatsrechnungen oder Sammel-Lieferscheinen also bei Kauf auf Ziel kann generell kein Skto Abzug gewährt werden. Der Mindestwert der Monatsrechnung oder des Sammel Lieferscheins im Zeitraum des jeweiligen Monats in dem der Einkauf statt fand, müssen von anderen Aufträgen unabhängig mindestens € 400,- zzgl Mwst überschreiten – ansonsten wird automatisch ein Minderwertzuschlag von € 4,90 zzgl Mwst. in Rechnung gestellt

 

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

IVa) Bei Neukunden setzen wir generell die Zahlungsweise Vorkasse voraus. Ab vollständigem Zahlungseingang auf unserem Firmenkonto wird mit der Auftragsbearbeitung begonnen bzw die Auslieferung der bestellten Ware sofern es sich um Lagerware handelt, veranlaßt. 
IVb) Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach  unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder - soweit es sich nicht um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt - Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.                              
IVc) 
Bei gelisteten Stammkunden, sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung der bestellten und gelieferten Ware auf Ziel gegen Rechnung ansonsten trifft auch hier Abs IVb) zu.


V. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei  Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl,  auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Kein Vertragsrücktritt bei Sonderanfertigungen
(gemeint sind Produkte die nach Kundenwunsch konfiguriert (Möbel- und Sitzmöbel mit besonderem Maß / Form oder Dekore oder auf Kundenwunsch besonderer Bezugsstoff- oder Zubehörkombinationen , gefertigt oder im Werbeartikelbereich veredelt wurden).
Kein Vertragsrücktritt bei Besorgungsartikel - gemeint sind jene Artikel die nicht in unserem Standard Lieferprogramm enthalten sind und auf Kundenwunsch besorgt werden!

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

 

VI. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Die Mahnspesen sind wie folgt gestaffelt: Mahnstufe 1 zzgl € 5,-, Mahnstufe 2 zzgl € 10,-, Mahnstufe 3 zzgl € 15,-. Rechtsanwaltsmahnungen sind direkt mit dem entsprechenden Rechtsanwalt abzuhandeln.

 

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, abtragen, Inbetriebnahme, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen Berechnung erbracht bzw. organisiert. Bestellungen aus dem Online SHOP http://krennmair.bueroprofi.at oder www.krennmair.at werden sofern nicht gesondert vermerkt, nur innerhalb Österreichs durchgeführt und pro Auftrag / Bestellung ab einem Auftragswert von     € 59,99 excl. Mwst frei Haus geliefert – bei Unterschreitung des Auftragswertes werden automatisch € 4,90 zzgl Mwst  Minderwertzuschlag in Rechnung gestellt. Die Anlieferung beim Kunden erfolgt lt. Spedition hinter die 1. verschließbare Türe, jeder weitere Weg z.B. für Abtragen in den 1. Stock oder zum Schreibtisch werden pro Lieferung Abtragekosten je nach Gewicht und Beschaffenheit des Produktes in Rechnung gestellt. Sperrige Güter wie Büromöbel Drehstühle im aufgebautem Zustand, Tresore, Bürogeräte, interaktive Tafelsysteme werden mit einem Spezialtransport geliefert. Die Transportkosten werden je nach Aufwand in Rechnung gestellt sh Pkt VIIa). 
Lieferungen außerhalb Österreichs n. Vereinbarung, produktabhängig, siehe Artikelvermerk im Shop www.krennmair.at
                                                                                                                            

VIIa) Sondertransporte sperriger Güter:

Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.


IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens A-4400 Steyr


X. Geringfügige Leistungsänderungen, Schutzrechte, Graphikeraufwand

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).

Bei Sonderanfertigungen (Druckaufträge, Sonderproduktionen) ist eine Über-Unterbelieferung produktionsbedingt im Ausmaß von 10% erlaubt – im Falle einer Überproduktion wird diese Menge dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei auftragsbezogenen Stempelanfertigungen (Textplattenherstellung) haftet der Kunde für etwaige Schutzrechtsverletzungen bzw ist vom Kunden zu klären in wie weit vom Kunden bereit gestellte Logos verwendet werden dürfen. Bei unvollständig gelieferten Logos die einer Nachbearbeitung bedürfen, werden die Kosten nach Aufwand in Rechnung gestellt.


XI.
 Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahlentweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche Sachen betrifft, binnen eines Jahres ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend gemacht werden. Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware. Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f HGB überdies die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen. Garantie und Garantieübernahme bei Wagner Bürodrehstühlen für Österreich siehe Garantiebestimmungen Wagner Bürostühle.

 

XII. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt  nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

 

XIII. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucheroder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

XV. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

XVI. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und

Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Firma Krennmair GmbH , Firmensitz Klauberweg 2 / DG / Top13, A - 4030 Linz
Geschäftsführer Herr Markus Krennmair
Firmenbuch No FB 121042d ATU 61280189 ARA 80399 (Büroprofi) bzw 18303 Wagner Stühle Möbel Leuchten)
GISA Zahl: 17010443
Bankverbindung: Bank Austria BLZ 12000 Kto 465 685 600 
IBAN AT34 1200 000 465 685 600 BIC BKAUATWW